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Was tun, wenn die Kelle kommt?

Was tun, wenn die Kelle kommt?

So, bitte mal rechts ranfahren: Auch bei einer normalen Verkehrskontrolle fühlen sich manche unwohl - wie verhalten sich Autofahrerinnen und Autofahrer richtig? Foto: Peter Gercke/dpa/dpa-mag

17.09.2023

So verhalten Sie sich richtig bei einer Polizeikontrolle

Wenn die Kelle kommt und die Polizei nach den Papieren fragt, reagieren manche Autofahrerinnen und Autofahrer hektisch. Andere sind eingeschüchtert, und manch einer redet sich sogar um Kopf und Kragen. Wir haben Expertinnen und Experten gefragt, was bei einer Verkehrskontrolle erlaubt ist und wie man sich am besten verhalten sollte.

Wer darf Verkehrskontrollen durchführen?

Hierzu ist nur die Polizei berechtigt. „Verkehrskontrollen dienen laut StVO der Überprüfung des Fahrzeugs und des Fahrzeugführers und müssen von Beamten in Uniform durchgeführt werden“, erklärt Felix Müller-Baumgarten als Jurist und Verkehrsrechtsexperte beim Auto Club Europa (ACE).

Aber auch in Zivil hat die Polizei das Recht zu einer Kontrolle, wenn es einen guten Grund dafür gibt. Das kann Müller-Baumgarten zufolge beispielsweise eine auffällige Fahrweise sein. Dann handele es sich um eine „verdachtsabhängige Kontrolle“.

Welche Papiere müssen vorgezeigt werden?

Zur Grundausstattung gehören Führerschein und Fahrzeugschein. „Kann man diese beiden Dokumente nicht vorlegen, droht jeweils eine Geldbuße in Höhe von zehn Euro“, sagt Rechtsanwältin Mielchen.

Den Personalausweis hingegen muss man nicht vorzeigen, denn der muss nicht zwingend mitgeführt werden. Eine Kopie des Fahrzeugscheins ist nicht ausreichend, hier drohen zehn Euro Geldbuße.

Darf die Polizei auch in den Kofferraum schauen?

Nein, auch der Kofferraum ist tabu. Aber die Polizei nutzt mitunter einen Trick: „Weil der Kofferraum nicht ohne Verdacht geöffnet werden muss, fragen die Beamten oft nach Warndreieck und Verbandskasten, was meistens im Kofferraum aufbewahrt wird“, sagt Felix Müller-Baumgarten. Bei der Gelegenheit wirft die Polizei dann gerne auch einen Blick auf die anderen Sachen im Kofferraum.

Dürfen Urinprobe, Drogentest oder Blut-Alkoholtest verlangt werden?

Nein, auf gar keinen Fall. , Solche Tests sind stets freiwillig“, sagt Mielchen. Bei Verkehrskontrollen besteht grundsätzlich keine Mitwirkungspflicht. Nur wenn besondere Verdachtsgründe für eine Straftat vorlägen, seien die Polizeibeamten berechtigt, eine Blutentnahme durch einen Arzt anzuordnen, wenn einer freiwilligen Entnahme zuvor nicht zugestimmt wurde.

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