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Nur linke Spur nach links

Nur linke Spur nach links

Dafür ist sie da: Ein Rettungswagen kann durch die gebildete Rettungsgasse zum Einsatzort gelangen. Foto: Britta Pedersen/dpa/dpa-mag

17.09.2023

So bilden Sie die Rettungsgasse richtig

Bilder wie diese gehen häufig viral: Auto- und Motorradfahrer fahren im Stau dreist durch eine Rettungsgasse nach vorn. Oder Einsatzfahrzeuge werden durch Autos aufgehalten, weil die Gasse gar nicht oder nicht richtig gebildet wurde. Das darf nicht sein. Daher drohen in solchen Fällen hohe Bußgelder, Fahrverbote und Punkte. Doch wie geht's richtig?

Eigentlich ist es ganz einfach. Auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen gilt laut ADAC: Die Rettungsgasse ist nicht erst bei einem Stillstand zu bilden, sondern schon dann, wenn der Verkehr anfängt zu stocken und nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren wird.

Alle auf der linken Spur nach links - alle anderen nach rechts

Egal wie viele Spuren: Wer auf der linken Spur fährt, weicht dann immer nach links aus. Nach rechts orientieren sich alle auf den anderen Spuren. Denn die Gasse muss sich laut Gesetz zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen bilden. Als Eselsbrücke kann man auch auf seine rechte Hand schauen: Der abgespreizte Daumen zeigt allein nach links - dazwischen ist viel Platz und die Finger sind alle rechts.

Vom Grundsatz her muss der Standstreifen bei der Bildung immer frei bleiben. Ausnahmen kann es aber geben: Etwa wenn die Polizei dazu auffordert oder wenn es aus Platzgründen nicht anders möglich ist die Rettungsgasse zu bilden. Beim Heranfahren an einen Stau darf man auch die Warnblinker anschalten, um die Nachfolgenden zu warnen. Übrigens: Für die Bildung der Gasse gibt es keine Bedenkzeit. Sie muss sofort gebildet werden, sobald die Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen. Beides muss laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 2 Ss (OW) 137/22) auch nicht erst eine gewisse Zeit andauern.

Diese Strafen drohen

Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit Bußgeldern ab 200 Euro, stets zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wer eine Rettungsgasse unberechtigt befährt, zahlt ab 240 Euro - ebenfalls immer plus zwei Punkte und einem Monat Fahrverbot. Und das gilt natürlich auch für Motorradfahrer.

Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Als Beispiele für Hilfsfahrzeuge nennt der ADAC Feuerwehr- und Krankenwagen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge. Achtung: In anderen Ländern können die Regeln zur Bildung einer Rettungsgasse abweichen oder es gibt gar keine konkreten. Auch die Strafen können höher sein. So werden in Österreich bei Missachtung bis zu 726 Euro fällig, in der Schweiz sind es umgerechnet rund 100 Euro. Der ADAC hält dazu online eine Übersichtsseite parat.

Auch in Engstellen die Hilfsgasse bilden

Baustellen sind immer Nadelöhre - schon wenn der Verkehr normal rollt. Im Stau gelten laut ADAC grundsätzlich die gleichen Regeln im zumeist zweispurigen Baustellenverkehr: Die Fahrzeuge links halten sich ganz weit links - und die rechts gehen möglichst weit nach rechts.

Je nach Situation vor Ort kann es dennoch kaum für eine Rettungsspur reichen. Dafür gibt es keine Regel. Aber der ADAC rät, dass alle Fahrzeuge dann so weit wie möglich nach rechts rollen, damit die Einsatzfahrzeuge links vorbeikommen. Immer hilfreich: größere Abstände zwischen den Fahrzeugen halten.


Vermeintliche Kfz-Schnäppchen

Das sind Indizien für Betrug

Da ist es endlich, das lang ersehnte Wohnmobil oder das Traumauto und dann auch noch so billig. Vorsicht: Wer aktuell im Netz nach einem gebrauchten Auto oder anderen Fahrzeugen wie etwa einem Wohnmobil sucht, sollte bei ungewöhnlich niedrigen Preisen besser misstrauisch werden.

Wie das Bundeskriminalamt (BKA) berichtet, häuften sich in den vergangenen Monaten Betrügereien in Bezug auf angebliche Schnäppchen.

Diese würden gezielt in Deutschland über Online-Verkaufsplattformen und Social-Media-Kanäle angeboten. Allerdings zeigte sich nach dem Kauf: Die Fahrzeuge wurden in anderen Ländern geklaut oder unterschlagen.

Bei folgenden Punkten rät das BKA zur Vorsicht und gibt Tipps:

- Skeptisch werden bei Offerten, die stark unter dem üblichen Marktwert liegen. Erklärt würden diese Unterschiede von sogar mehreren Tausend Euro von den Tätern etwa durch von ihnen selbst verursachte Kratzer oder durch Lackschäden.

- Beim Bezahlen kein Bargeld auf der Straße übergeben. Für hohe Summen bieten sich laut BKA Bank- oder Treuhänderkonten an. Wichtig sei, dass der Inhaber oder die Inhaberin des Empfangskontos verifiziert und der Rückruf der Kaufsumme gegebenenfalls möglich ist. Zudem ist die rechtliche Obergrenze für Geschäfte mit Bargeld in europäischen Staaten unterschiedlich geregelt.


Abfahren oder draufbleiben?

Stau auf der Autobahn

Die Zeiten von Straßenkarten und ausgedruckten Routen zum Anpinnen ans Armaturenbrett dürften überwiegend vorbei sein. Navi sei Dank, werden viele Staus auf dem Weg in den Urlaub nicht nur aufgrund von Echtzeit-Verkehrsinformationen erkannt, sondern auf Datenbasis auch möglichst umfahren. Doch das klappt nicht immer - dann ist erst mal Stillstand. Runterfahren von der Autobahn?

Bei Überlastung durch Berufsverkehr lohnt sich das laut ADAC oftmals nicht. Alternativrouten sind dann meist sehr voll. Im Reiseverkehr oder bei Staus nach Unfällen kann das anders aussehen. Da rät der Club, die Entscheidung mithilfe von Navigationsgeräten zu fällen. Sie können schnellere Alternativrouten berechnen und anzeigen.

Allerdings empfiehlt der Autoclub ein Abfahren in der Regel nur bei ganz langen Staus oder Vollsperrungen - wenn man das noch kann und nicht eh schon im Stau eingeschlossen ist. Denn so etwas könne zuweilen stundenlang andauern.

Bei längeren Sperrungen wiederum sind dann natürlich auch wieder die Ausweichstrecken voll und können ihre Kapazitätsgrenzen erreichen.

Daher umfährt man solche Bereiche möglichst weiträumig. Auch bei sehr langen Staus - etwa ab zehn Kilometer Länge - kann das sinnvoll sein. Auch dann können Navi, eine entsprechende Verkehrsapp oder aber auch der klassische Verkehrsfunk im Radio bei der Planung von Alternativen hilfreich sein. Es kommt aber auf den Einzelfall an, pauschale Ratschläge sind daher schwierig.

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