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Metallhandwerk fordert: Politik muss beim Schutzschirm Tempo machen!

Metallhandwerk fordert: Politik muss beim Schutzschirm Tempo machen!
18.10.2022

Metall

Ein Energie-Entlastungspaket aufzulegen und mit einem 200 Mrd.- €-Volumen auszustatten, geht aus Sicht des Metallhandwerks in die richtige Richtung. Mit Blick auf die Umsetzung und die Dringlichkeit sind die Ergebnisse der Bund-Länder-Runde vom 4. Oktober allerdings eine Enttäuschung. Der Bundesverband Metall fordert Tempo und Härtefallbeihilfen von der Politik.Denn die Betriebe sind in einer akuten Notlage. BVM-Präsident Erwin Kostyra: „Es muss viel schneller gehandelt werden. Metallbetriebe sind in der Fertigung auf Strom angewiesen. Für den Einsatz von Laser- und Schweißtechnik oder auch in der Wärmebehandlung sind bei Metallbetrieben Verbräuche von 1 Mio. kWh keine Seltenheit. Aktuelle Rückmeldungen belegen Strompreissteigerungen um mehr als das Fünffache. Diese Mehrkosten können die Metallhandwerksbetriebe nicht einfach an den Kunden weiterreichen. Darüber hinaus erreichen uns Nachrichten von Mitgliedsunternehmen, dass sie derzeit von ihren Energieversorgern nicht einmal ein Angebot bekommen können.“

Der Metallverband fordert Tempo und Härtefallbeihilfen von der Politik. Insbesondere viele Zulieferbetriebe im Metallhandwerk waren durch die schwierige weltwirtschaftliche Lage bereits geschwächt in die Coronakrise gegangen. Die gerade begonnene Aufholjagd droht aktuell schmerzlich abzubrechen, es stehen Existenzen auf dem Spiel, wenn die Energiepreisspirale nicht abgebremst wird.
   

Raumausstatter, Steinmetz

Ihr Tischler vereint Können und Nachhaltigkeit

Tischler

In vielen Lebensbereichen legen bereits seit geraumer Zeit immer mehr Menschen Wert auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit – und dies gilt zunehmend auch für die Wahl der Einrichtung.

Der Aspekt der Nachhaltigkeit setzt sich dabei aus mehreren Faktoren zusammen: Zum einen gewinnen Stücke aus natürlichen, umweltverträglichen und gesundheitlich unbedenklichen Materialien an Bedeutung. Zum anderen spielt auch die Lebensdauer in Sachen Umweltschutz eine große Rolle. Hochwertige Verarbeitung, zeitloses Design und Flexibilität in der Nutzung tragen enorm zu einer nachhaltigen – weil langlebigen – Einrichtung bei.

Neben einer ansprechenden Optik haben Möbel aus Massivholz einen positiven Einfluss auf das Raumklima. Durch die Aufnahme und Abgabe von Luftfeuchtigkeit können sie im Sommer und Winter das Klima ausgleichen. Zudem laden sie sich nicht statisch auf und riechen gut. Bei der Herstellung spielen einheimische oder europäische Hölzer eine zentrale Rolle. Besonders Eiche, rotkernige Buche oder Olivesche werden im modernen Möbeldesign häufig verarbeitet. Durch die regionale Herstellung und ihre Langlebigkeit leisten Massivholzmöbel einen Beitrag zum nachhaltigen Umweltschutz.

Wo Massivholz zum Einsatz kommt, ist lösemittelarmes Öl oft die beste Wahl. Öle erhalten die ausgleichende Wirkung, die ein unbehandelter Massivholztisch auf die Raumluft hat. Schadstoffarme Öle gibt es inzwischen in verschiedenen Glanzgraden. Sie benötigen Luftsauerstoff, um aushärten zu können. Deswegen müssen sie sauber und fachgerecht verarbeitet werden.

Für mehr Sicherheit: Licht-Test-Wochen 2022

Kraftfahrzeug

Auch in diesem Jahr startet der Landesverband Hessen des Kfz-Gewerbes wieder in die bundesweit größte Verkehrssicherheitsaktion: den Licht-Test. Teilnehmende Mitgliedsbetriebe überprüfen kostenfrei die Fahrzeugbeleuchtung von Autofahrenden – und sorgen so für mehr Sicherheit auf den Straßen. Die hessische Landesregierung unterstützt die Aktion und ruft ausdrücklich zur Teilnahme auf.

Tarek Al-Wazir, Hessischer Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, betont: „Wir streben die größtmögliche Sicherheit für die hessischen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer an. Der Licht-Test leistet dazu einen umfassenden Beitrag.“ Die Notwendigkeit der Aktion belegen auch die Ergebnisse aus dem letzten Jahr. Die Auswertung aus 2021 ergibt: Jeder dritte Pkw fährt mit mangelhaftem Autolicht, fast jeder Neunte blendet andere Verkehrsteilnehmende. „Der Licht-Test schafft ein Bewusstsein für diese gefährlichen und gleichzeitig vermeidbaren Mängel, sodass alle sicher ans Ziel kommen – auch in der dunklen Jahreszeit“, so Al-Wazir.

Der Präsident des Hessischen sowie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes, Jürgen Karpinski, hebt das Engagement der Kfz-Werkstätten hervor: „Das Thema Verkehrssicherheit hat im Kfz-Gewerbe einen enormen Stellenwert. Deshalb bieten wir den Licht-Test an. Diese für den Kunden kostenlose Kundendienstleistung der hessischen Autohäuser bewegt sich in einer zweistelligen Millionenhöhe, und ist ein wichtiger Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit.“ Im Ernstfall könne dieser Service Leben retten, gibt Karpinski zu bedenken. Auch für Frank Wolf, Erster Polizeihauptkommissar im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, ist das ein gutes Argument, sich an den Licht-Test-Wochen zu beteiligen. „Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Kfz-Gewerbe trägt zum Schutz der hessischen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bei. Die Teilnahme am Licht-Test ist eine gute Voraussetzung für ein sicheres Fahrerlebnis“, fasst Wolf zusammen. In Verkehrskontrollen signalisiere die Licht-Test-Plakette direkt, dass die Beleuchtung des Fahrzeugs bereits geprüft wurde.

Der Vorsitzende des ADAC Hessen-Thüringen, Wolfgang Wagner-Sachs, ergänzt: „Mit dem Licht-Test rückt die Verkehrssicherheit in den Mittelpunkt und als ADAC befürworten wir selbstverständlich, wenn sich die Autofahrerinnen und Autofahrer damit bewusst auseinandersetzen.“

Friseur

Gemeinsamer Appell: Investitionskahlschlag verhindern – Kommunen nachhaltig unterstützen

Bau

Der Investitionsstau bei den Kommunen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen und 2021 auf insgesamt 159 Milliarden Euro gestiegen. Gleichzeitig führen im laufenden Jahr die durch den Ukraine-Krieg stark erhöhten Energie- und Materialpreise – sowie die dadurch hervorgerufenen Baupreissteigerungen – zu einem abrupten Stopp bereits beschlossener kommunaler Investitionsvorhaben. Umfragen zeigen, dass rund ein Drittel der geplanten Vorhaben mittlerweile ausgesetzt oder gekündigt wird.

Die drei kommunalen Spitzenverbände rechnen für das laufende Jahr mit rückläufigen Steuereinnahmen und einem kommunalen Finanzierungsdefizit von 5,8 Mrd. Euro, was sich negativ auf die Investitionen auswirken wird. Der Auftragsstopp bei den Baumaßnahmen sorgt dabei nicht nur für ein weiteres Anwachsen des Investitionsstaus auf kommunaler Ebene, er gefährdet zudem über ein Jahrzehnt aufgebaute Kapazitäten in den Planungsbüros und Bauunternehmen. Der Verband Beratender Ingenieure VBI, die Bundesingenieurkammer, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes fordern daher, die geplanten Investitionsvorhaben der öffentlichen Hand auf Bundes- und Landesebene unverändert fortzuführen und die Mehrkosten bei den Kommunen auszugleichen. Hierfür sollte ein kommunaler Rettungsschirm aufgespannt bzw. ein kommunales Sondervermögen aufgelegt werden. Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, alle notwendigen Investitionsvorhaben fortzuführen.

Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich – ab 1. Oktober 2022 verpflichtend

Spengler/Sanitär/Heizung

Überraschend wurde eine erneute Änderung der BEG vorgenommen. Die Förderung der Optimierung in Bestandsgebäuden ist begrenzt auf maximal 5 Wohneinheiten oder 1000 m² Fläche. Damit werden verpflichtende Optimierungen nach EnSimiMaV nicht förderfähig. Die Bundesregierung hat am24. August 2022 mehrere Verordnungen beschlossen, um die Energieversorgung in der aktuellen Gasmangellage zu sichern. Eine davon, die beiliegende Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV), ist für das SHK-Handwerk von unmittelbarer Bedeutung.

Der Bundesrat stimmt am 16. September 2022 in verkürzter Frist final darüber ab. Die Verordnung soll bereits am1. Oktober 2022 in Kraft und zum Ablauf des 30. September 2024 automatisch wieder außer Kraft treten. Folgende Anforderungen sind für das SHK-Handwerk von Bedeutung: Gasbetriebene Heizungs- und Warmwasseranlagen sind bis zum 15. September 2024 zu prüfen und ggfls. zu optimieren!

Die EnSimiMaV verpflichtet Gebäudeeigentümer in den nächsten beiden Jahren, Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen in ihren Gebäuden zu treffen. Sie sollen u. a. ihre Heizungseinstellungen überprüfen und ggf. optimieren. Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen zudem hydraulisch abgeglichen und technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden. Die Heizungsprüfung nach EnSimiMaV unterscheidet sich von dem bekannten ZVSHK-Heizungscheck 2.0 nach DIN EN 15378. In einem vereinfachten Verfahren ist (visuell) zu prüfen:

• ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
• ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
• ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
• inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.

Die Heizungsprüfung ist von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dazu zählen Installateure und Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Schornsteinfeger oder Energieberater, die in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgenommen worden sind. Die Heizungsprüfung sowie etwaige erforderliche Maßnahmen zur Optimierung sollen im Zusammenhang mit ohnehin stattfindenden Tätigkeiten oder Maßnahmen der fachkundigen Personen, insbesondere bei Wartungsarbeiten oder Kehr- und Überprüfungstätigkeiten, angeboten und durchgeführt werden. Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf feststellt, ist die Optimierung der Heizung bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Die Verpflichtung zur Heizungsprüfung entfällt in Gebäuden, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden und in Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation. Ebenso entfällt die Verpflichtung, wenn innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.

Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern – Gebäude vor 1993 können betroffen sein

Maler und Lackierer

Im Gegensatz zu diesen meist sichtbaren Asbestprodukten können in Gebäuden vor 1993 auch Asbestprodukte „versteckt“ vorkommen. Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber können asbesthaltig sein und sind unter Fliesen, Anstrichen oder Tapeten verborgen. Nicht jedes Gebäude muss jedoch betroffen sein. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass ca. nur in 25–30% dieser älteren Gebäude tatsächlich asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber vorhanden sind.

Bei üblicher Nutzung geht von diesen verdeckten Materialien keine Gefahr aus. Der Asbest ist im Material gebunden und außerdem durch Fliesen, Beschichtungen oder Tapeten abgedeckt, sodass keine Fasern in die Raumluft gelangen können.

Bei Beschädigungen (durchgeriebene Bodenbeläge, Putzbeschädigungen, ...) kann die Situation anders aussehen. Ein Fachmann kann nach der Asbestrichtlinie die Gefährdung abschätzen. Bei Beschädigungen oder Renovierungsarbeiten (Schleifen, Stemmen, Schlitzen und auch Bohren) können aber gesundheitsgefährdende Mengen an Asbestfasern entstehen. Diese würden ohne besondere Schutzmaßnahmen den Handwerker oder Heimwerker belasten. Es würden aber auch Räume verunreinigt werden, was zu einer Belastung der Bewohner führen kann. Dies bezieht sich nicht nur auf die Baustelle selbst, denn die luftgetragenen Fasern können sich wie Staub ohne Abschottung leicht in andere Räume verbreiten. Durch besondere technische Schutzmaßnamen wie Staubschutzwände, Schleusen, Luftreiniger und absaugende Maschinen kann die Asbestfaserfreisetzung für den Handwerker auf ein akzeptables Niveau begrenzt werden. Diese Maßnahmen sind jedoch aufwendig und verursachen Zusatzkosten. Es ist daher im ersten Schritt sinnvoll, festzustellen, ob überhaupt Asbest im Gebäude vorhanden ist, da in 2/3 der Fälle kein Asbest vorliegt und ganz normal renoviert werden kann.

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