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Es hat gekracht

Es hat gekracht

Nur ein Blechschaden oder mehr? Auf jeden Fall heißt es nach einem Unfall erst einmal: Ruhe bewahren, Unfallstelle absichern, Verletzten helfen. Foto: Benjamin nolte/dpa-mag

08.10.2022

Das richtige Verhalten nach einem Unfall

Ein Unfall ist ärgerlich genug – umso wichtiger, dass Betroffene und Ersthelfer nach dem ersten Schock richtig reagieren. Eine Anleitung des Automobilclubs von Deutschland (AvD) soll helfen.

Unfallstelle sichern

Betroffene sollten zuerst die Zündung des Fahrzeugs aus- und das Warnblinklicht einschalten. Zusätzlich rät der AvD außerhalb geschlossener Ortschaften allen Beteiligten zu einer Warnweste. Im Anschluss wird die Unfallstelle abgesichert. Es gilt: Das Warndreieck steht außerorts entgegen der Fahrtrichtung 100 Meter und innerorts 50 Meter entfernt vor dem Unfallwagen.

Erste Hilfe leisten

Ist jemand verletzt? Dann müssen unbedingt Polizei und Rettungsdienst alarmiert werden. Eventuelle Unfallopfer werden anschließend versorgt oder aus dem Gefahrenbereich gebracht. Wer sich unsicher ist, fragt Passanten um Hilfe oder holt sich über den Notruf 112 Rat.

Polizei rufen

Ist etwas beschädigt – etwa Leitplanke, Begrenzungspfahl, Wildtier oder Bäume – oder sind Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen involviert, muss die Polizei (110) alarmiert werden. Der AvD verweist darauf, dass andernfalls Unfallverursacher wegen Fahrerflucht belangt werden könnten.

Informationen sammeln

Ist der Unfallort gesichert und sind Verletzte versorgt, sollten Betroffene schon einen Schritt weiter denken, rät der Autoclub. Für die korrekte Schadensabwicklung braucht es die Namen aller Beteiligten, Anschrift, Kennzeichen, Versicherer und Versichertennummer. Bei ausländischen Fahrzeughaltern ist auch die Grüne Karte notwendig.

Gibt es Zeugen? Dann sollten Betroffene mit ihnen Kontaktdaten austauschen und ihre Schilderung schon vor Ort notieren. Im besten Fall, so der AvD, bleiben sie so lange am Unfallort, bis die Polizei eintrifft.

Unfallbericht ausfüllen

Fahrer sollten ein Blanco-Formular des Europäischen Unfallberichts bereits im Handschuhfach mitführen, empfiehlt der AvD. Dieses Formular kann man zum Beispiel auf der Website des Clubs herunterladen.

Auf Alter achten

An neue Winterreifen und Werkstatttermin denken

Als Faustregel für das Fahren mit Winterreifen kann immer noch die «Von O bis O»-Regel herhalten. Danach fahren Autos von Oktober bis Ostern auf Winterreifen, so der Auto Club Europa (ACE).

Autobesitzer kümmern sich aber besser frühzeitig um einen Termin in der Werkstatt zum Radwechsel, falls sie den nicht in Eigenregie machen. Erfahrungsgemäß sei der Andrang Ende Oktober in den Werkstätten besonders hoch.In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht unabhängig vom Kalender. Das heißt, dass wintertaugliche Reifen aufgezogen sein müssen, wenn es die Straßenverhältnisse erfordern. Ansonsten drohen Bußgelder.

Auch unbedingt prüfen: Brauche ich neue Winterreifen? Wenn ja, dann besser frühzeitig reagieren und mögliche Lieferengpässe einkalkulieren. Winterreifen sollten zur Sicherheit noch ein Restprofil von mindestens vier Millimetern haben. Gesetzlich ist nur ein Minimum von 1,6 Millimetern erforderlich.

Wie viel noch vorhanden ist, prüft man an mehreren Stellen am Hauptprofil in der Reifenmitte. Es gibt auch Reifen mit Verschleißanzeige. Bei denen sind in den Rillen kleine Stege, die tiefer als das Restprofil liegen sollten. Natürlich sollten die Reifen auch noch ohne Beschädigungen und noch nicht zu alt sein.

Der ACE rät, Reifen maximal zehn Jahre ab Produktionsdatum zu nutzen – unabhängig vom Restprofil. Die Gummimischung härtet mit der Zeit aus und wird dann brüchig. Der Zeitpunkt der Produktion lässt sich anhand der sogenannten DOT-Nummer an der Reifenflanke ablesen. Eine vierstellige Zahl – etwa 2019 – besagt, dass der Pneu in der 20. Kalenderwoche des Jahres 2019 gemacht wurde.

Der ACE rät, nur Reifen zukaufen, die maximal 18 Monate vorher produziert wurden. Denn diese Zeit muss von der potenziellen maximalen Nutzungsdauer abgezogen werden, was sich negativ auf das Preis-Leistungs-Verhältnis auswirke. Denn der Reifen ist dann anstatt maximal zehn nur rund 8,5 Jahre nutzbar. Idealerweise sollte die DOT-Nummer beim Händler schriftlich festgehalten werden. So ist sichergestellt, dass nicht doch ältere Reifen ans Auto kommen.

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