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Steuern sparen mit Wärmedämmung

Steuern sparen mit Wärmedämmung
17.10.2020

Maler und Lackierer

Seit dem 1. Januar 2020 kann die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt beteiligt sich mit 20% der Kosten.Die Umsetzung des Klimapakets bietet dem Bewohner selbst genutzten Eigentums bisher nicht dagewesene Fördermöglichkeiten, um Maßnahmen umzusetzen, die die kommende Energieverteuerung durch die CO² Steuer auffangen können.Nach wie vor liegt in der Heizenergieeinsparung im Gebäudebestand ein wesentliches Potential, den CO² Ausstoß zu senken. 

Was wird gefördert?

• Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken

• Erneuerung der Heizungsanlage, von Fenstern oder Außentüren

• Einbau einer Lüftungsanlage oder von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

• Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.

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