Maler und Lackierer
Seit dem 1. Januar 2020 kann die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt beteiligt sich mit 20% der Kosten.Die Umsetzung des Klimapakets bietet dem Bewohner selbst genutzten Eigentums bisher nicht dagewesene Fördermöglichkeiten, um Maßnahmen umzusetzen, die die kommende Energieverteuerung durch die CO² Steuer auffangen können.Nach wie vor liegt in der Heizenergieeinsparung im Gebäudebestand ein wesentliches Potential, den CO² Ausstoß zu senken.
Was wird gefördert?
• Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
• Erneuerung der Heizungsanlage, von Fenstern oder Außentüren
• Einbau einer Lüftungsanlage oder von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
• Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.