Was sich für Drohnenpiloten ab 2021 ändert
Auch für private Piloten gelten vom 1. Januar 2021 an die neuen EU-einheitlichen Regeln für das zivile Fliegen und Nutzen von Drohnen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.
Die entsprechende Verordnung unterteilt die oft auch als Multikopter bezeichneten Fluggeräte nach Anwendungsszenarien, die abhängig von Gewicht und Einsatzzweck drei Kategorien umfassen: offene (open), spezifische (specific) und zulassungspflichtige (certified). Drohnen für private Anwendungen fielen in der Regel unter die Kategorie „open“ und dürfen genehmigungsfrei geflogen werden. Der Pilot muss aber mindestens 16 Jahre alt sein. Zudem werden zukünftig alle in der EU verwendeten oder verkauften Drohnen entsprechend ihrem Risiko, das etwa anhand von Parametern wie Gewicht, Bewegungsenergie, Bauform und Sicherheitsfunktionen bestimmt wird, in eine von fünf Risikoklassen eingeteilt: C0 bis C4, wobei das C für Klasse (class) steht.
C0-Drohnen darf jeder fliegen
Je nach Klasse gelten dann unterschiedliche Auflagen, etwa eine Registrierungspflicht der Pilotin oder des Piloten sowie der elektronischen ID der Drohne. Die jeweilige Klasse muss zur besseren Orientierung der Käuferinnen und Käufer auf der Verpackung der Drohne zu finden sein. Außerdem muss jeder neu gekauften Drohne ein Informationsblatt beiliegen, das dem Käufer dessen Pflichten beim Betrieb der Drohne erläutert.
Ist die Drohne mit einer Kamera ausgestattet, muss sich der Pilot von Januar an in jedem Fall beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Ebenfalls Registrierungspflicht besteht bei einem Drohnengewicht von über 250 Gramm, unabhängig von einer Kamera.
Kenntnisnachweise oder Einweisungsbescheinigungen sind dem LBA zufolge in einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2021 weiterhin gültig und berechtigen zum Steuern von allen in der offenen Kategorie eingruppierten Drohnen. Nachweis- und zeugnisfrei können nur Drohnen der Klasse C0 geflogen werden.
Da die neuen Regeln in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in der Schweiz gelten, soll es nun deutlich leichter werden, eine registrierte Drohne in anderen EU-Ländern zu fliegen. Die Verbraucherschützer weisen ausdrücklich darauf hin, dass man eine Drohnen-Haftpflichtversicherung benötigt, wenn man so ein Fluggerät in Deutschland aufsteigen lassen möchte. Es handele sich um eine Pflichtversicherung für alle Drohnen, unabhängig von Größe und Gewicht. Fliegen ohne Versicherung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.