ANZEIGE

Nach dem Unfall erst zum unabhängigen Gutachter

Nach dem Unfall erst zum unabhängigen Gutachter
03.09.2022

Vogt & Vetter: Ihr neutraler Kfz-Sachverständiger

Ein Unfall ist für alle Beteiligten oftmals schon belastend genug und mit vielen Emotionen behaftet. Besonders zeitintensiv und nervenaufreibend aber gestaltet sich oft die Schadensregulierung für den ohnehin schon traumatisierten Geschädigten nach einem unverschuldeten Unfall. Bis er eine angemessene Entschädigung erhält, hat er nicht selten einen regelrechten Spießrutenlauf hinter sich, der eigentlich nicht sein muss. Denn er sieht sich in so manchen Fällen einer Versicherung gegenüber, in der versierte Fachleute mit großem Einsatz und Erfahrung auf ihrer Seite versuchen, so wenig Geld wie nur möglich in eine Schadensregulierung zu investieren. Hier hat der Geschädigte oftmals das Nachsehen.

Damit das nicht passiert, rät das Kfz-Sachverständigenbüro Vogt und Vetter GmbH aus Ortenberg-Selters, sich auf jeden Fall unmittelbar nach dem Unfallgeschehen den fachkundigen Rat eines Kfz-Sachverständigen einzuholen. Anschließend sollte auch ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden. Diese Schritte sollten unternommen werden, bevor mit der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallgegner Kontakt aufgenommen wird und Fakten ausgetauscht werden. Besonders wichtig sei es laut den erfahrenen Experten von Vogt und Vetter, den entstandenen Schaden neutral und unabhängig aufnehmen und bewerten zu lassen.

Daher sollte ein unabhängiger Gutachter aus einem Sachverständigenbüro zum Einsatz kommen und kein versicherungsabhängiger Sachverständiger, der nur die eine Seite sieht. Denn nur durch diese neutrale Perspektive liegen später klare Nachweise bezüglich des Schadens vor, falls es möglicherweise zu Streitfragen mit den Versicherern kommt, was keine Seltenheit darstellt.

Nach dem Unfall erst zum unabhängigen Gutachter-2

Ein unabhängiger Kfz-Gutachter kann die Beweise für den vorhandenen Schaden am besten kompetent sichern und als Unfallgutachter die Ansprüche gegenüber Versicherungen schriftlich festhalten. So kann auch bei einem selbst verschuldeten Unfall ein Kasko-Gutachten angefertigt werden. Gut zu wissen: Grundsätzlich ist die Wahl des Gutachters bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze von 750 Euro für den Geschädigten frei. Und die Kosten für das Sachverständigen-Gutachten sind generell durch die gegnerische Versicherung erstattungsfähig. Dietmar Vetter und sein Expertenteam beraten Sie im Raum Büdingen, Nidda und Schotten gerne zu diesem Thema jederzeit völlig unverbindlich und kostenlos. Weitere Details erhalten Sie telefonisch unter 06046/7931 oder gerne auch per E-Mail an vogt.vetter@t-online.de.

Werbung Impressum Datenschutz