Zu Hause laden ohne Brandrisiko
Wenn Elektrofahrzeuge in Flammen aufgehen, ist der Schaden oft immens. Die Aufmerksamkeit auch. Brandschutzforscher sehen keinen Grund zu besonderer Sorge. Doch ein paar Voraussetzungen sind wichtig, um zu Hause sicher laden zu können. Der Reihe nach. „Aus unseren Statistiken haben wir keine Hinweise, dass Elektrofahrzeuge häufiger brennen als Autos mit Verbrennungsmotor", sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Das deckt sich mit Beobachtungen von Polizei und Feuerwehr - aber nicht unbedingt mit dem Bauchgefühl vieler. Nach einer Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov im Auftrag der DEVK-Versicherungen glauben 49 Prozent der Befragten, dass Elektrofahrzeuge schneller in Brand geraten als Wagen mit Verbrennungsmotor. Vor allem Ältere schätzen das Brandrisiko von E-Autos höher ein.
Woher kommt diese Fehleinschätzung?
Amtliche Statistiken zu E-Auto-Bränden gibt es nicht. Das baden-württembergische Innenministerium verweist aber auf die stetige Zunahme von Fahrzeugen mit alternativen Antriebssystemen. „Damit steigt auch per se die Anzahl elektrobetriebener Fahrzeuge, die an Unfällen und Bränden beteiligt sind."
Autohersteller verweisen auf das mehrstufige Sicherheitssystem batteriebetriebener Autos. Dieses soll Übertemperatur und Überladung in jedem Betriebszustand ausschließen. Beim Laden entstehen nach Erfahrung der Expertenorganisation Dekra zwar Risiken, die es bei konventionell angetriebenen Fahrzeugen nicht gibt. Zugleich fallen aber bei reinen E-Fahrzeugen verbrennerspezifische Brandursachen weg.
An der normalen Steckdose laden - besser nicht regelmäßig
Batteriedefekte können zu Überhitzung oder Überladung führen, auch kaputte Notladekabel können brandgefährlich sein. Dekra und ADAC weisen zudem auf die Gefahr von Schmor- und Kabelbränden durch eine veraltete oder überlastete Elektroinstallation im Haus hin. Vom regelmäßigen Laden an Haushaltssteckdosen rät der Autoclub aus Sicherheitsgründen ab. Noch problematischer wird es laut Dekra, wenn in Gemeinschaftsgaragen die Fahrzeugladung mittels Notladekabel an vorhandenen Schuko-Steckdosen erfolgt. Das Laden an einer haushaltsüblichen Schuko-Steckdose sollte man aus Sicherheitsgründen auf Ausnahmefälle beschränken, so der ADAC. Die Steckdosen seien für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen ausgelegt. Quelle: Deutsche Presse-Agentur GmbH Copyright: dpa
CO2-Handel: Mit dem eigenen E-Auto Geld verdienen
Seit Jahresbeginn gibt es neben Förderungen einen neuen Anreiz für ein E-Auto. Halter und Halterinnen von vollelektrischen Autos können leicht ein paar Hundert Extra-Euros pro Jahr verdienen. Möglich macht es der Handel mit Verschmutzungsrechten. Seit dem 1. Januar können auch private Halter teilnehmen. Rechtliche Grundlage ist das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote". Damit dürfen laut ADAC auch Halterinnen und Halter von Elektroautos das von ihnen eingesparte CO₂ „weiterverkaufen". Im Prinzip können E-Autofahrer nunmehr die Einsparung von CO₂-Emissionen in Form von Emissionszertifikaten an Mineralölunternehmen verkaufen. „Diese müssen eine sogenannte Treibhausgas-Minderungsquote - THG-Quote - erreichen", sagt Jeannine Rust vom Auto Club Europa (ACE). Durch den Ankauf von eingespartem CO₂ in Form dieser Verschmutzungsrechte können Konzerne Strafzahlungen entgehen. Bislang konnten betroffene Mineralölunternehmen Emissionszertifikate im Verkehrssektor nur Energieversorgern abkaufen.
Zwischenhändler vereinfachen das Prozedere
Um das Verfahren für Privatleute einfach zu halten, werden Zwischenhändler eingeschaltet. Die bündeln Einzelanträge der Halter und übernehmen die Auszahlung. Auch Halterinnen und Halter von elektrischen Motorrädern und E-Rollern mit Zulassung sind berechtigt. Zulassungsfreie Fahrzeuge sind ausgeschlossen, Plug-in-Hybride ebenfalls. „Aufgrund dieser Neuerung hat sich ein äußerst dynamischer Markt entwickelt", sagt ACE-Sprecherin Rust. Eine übersichtliche Liste von Zwischenhändlern hat das Branchenportal Electrive zusammengestellt. Anträge sind in der Regel schnell gestellt: Beim Zwischenhändler eingereicht werden müssen der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), Kontaktdaten und Daten für den Zahlungsverkehr. „Belege zur tatsächlichen Nutzung, also zum Beispiel wie viele Kilometer im Jahr zurückgelegt werden oder mit welchem Strommix das E-Fahrzeug zu Hause geladen wird, sind nicht notwendig", sagt Verbraucherschützerin Marion Jungbluth.
Spanne zwischen 250 und 400 Euro
Eingereichte Anträge werden über die Zwischenhändler durch das Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Behörde zertifiziert. „Anschließend verkaufen die Anbieter die gesammelten Zertifikate des UBAs an die Kraftstoffunternehmen", sagt Jungbluth. Abzüglich einer Provision fließen die Erlöse in der Regel an die Verbraucher zurück. Bei der Wahl des Zwischenhändlers sollte man aber genau hinschauen. Die Bedingungen unterscheiden sich. Quelle: Deutsche Presse-Agentur GmbH Copyright: dpa