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Bürgerschaft und Beschäftigte profitieren gleichermaßen

Bürgerschaft und Beschäftigte profitieren gleichermaßen
17.08.2020

Stadt Hanau baut digitalen Service weiter aus

Hanau. „Das neue Angebot ist ein echter Zusatzservice für unsere Kunden", freut sich Stadtrat Thomas Morlock als der für die Digitalisierung zuständige Dezernent. „Im Virtuellen Rathaus ist die Stadtverwaltung 24 Stunden an sieben Tagen der Woche über Smartphone, PC oder Tablet online erreichbar. Mit dem digitalen Bürgerservice möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern die klassischen Behördengänge ersparen oder zumindest erleichtern sowie unsere internen Arbeitsabläufe optimieren." 


Gerade ist das digitale Angebot für Hanauer Bürgerinnen und Bürger erweitert und damit attraktiver geworden. Neu hinzugekommen sind zu bisher rund 30 verfügbaren Onlinevorgängen: das Beantragen von einfachen Meldebescheinigungen und erweiterten Meldebescheinigungen, Voranmeldung eines Zuzugs nach Hanau oder einer Ummeldung innerhalb Hanaus, die Ab- und Anmeldung eines Nebenwohnsitzes, die Verlusterklärung eines Identitätsdokumentes, eine Statusabfrage, ob ein beantragter Reisepass oder Ausweis zur Abholung bereitsteht sowie das Eintragen von Übermittlungssperren. Die Stadtverwaltung nutzt dafür die Internetplattform „OLAV“ (Online-Anträge und -Vorgänge). In Zusammenarbeit mit dem kommunalen Rechenzentrum ekom21 und der städtischen bhg.it stellt der Hanauer Bürgerservice das neue Angebotsspektrum über das städtische Internetportal www.hanau.de sowie unter www.hanau-digital.de zur Verfügung.

„Die Anträge und Meldungen an die Hanauer Bürgerservicestelle werden über das Internet unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfasst. Hierzu führt ein elektronischer Antragsassistent dialogorientiert durch die leicht verständliche Benutzeroberfläche. Intern werden die Daten überwiegend medienbruchfrei direkt in die entsprechende Software übernommen und müssen nicht noch einmal erfasst werden“, erläutert Amtsleiter Uwe Triebel. „Gerade die Möglichkeit des Online-Bezahlverfahrens (Paypal, Paydirekt, Giropay), wie sie beispielsweise für die Beantragung der gebührenpflichtigen einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung nötig ist, spart den Bürgerinnen und Bürgern den Weg zu unserer Bürgerservicestelle. Damit entfällt in der aktuellen Corona-Situation der Aufenthalt im Gebäude unter Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln. Der Antrag kann online gestellt und die fällige Gebühr online bezahlt werden, die Bescheinigung wird dann in kürzester Zeit über die Post nach Hause gesandt.“

„Bis Ende des Jahres wird das Internetportal zu einem Bürgerportal für die Stadt Hanau weiterentwickelt werden und ab Januar 2021 kommen dann noch Dienstleistungen des Kfz-Zulassungswesens hinzu“, gibt Morlock einen Ausblick. Das Online-Zugangsverbesserungsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zudem, alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch online anzubieten. Dementsprechend wird kurz- und mittelfristig die Liste der Online-Services wachsen. „Es gibt aber auch Verwaltungsvorgänge, für die nach aktuellen rechtlichen Vorgaben (noch) ein persönliches Erscheinen im Rathaus unvermeidlich bzw. die Vorlage des Identitätsnachweises erforderlich ist“, erläutert der Stadtrat. „Zuletzt hat auch die Corona-Krise den Ansprüchen und Wünschen nach mehr Digitalisierung und Online-Services einen Schub gegeben“, ist sich Morlock sicher, dass neue technologische Möglichkeiten und innovative Lösungen zur Verwaltungsmodernisierung nicht mehr aufzuhalten sind. Die digitalen Angebote und Informationen können mit den notwendigen Anträgen und Formularen rund um die Uhr im Internet über www.hanau-digital.de direkt abgerufen werden. Auch unter www.hanau.de sind die zahlreichen Online-Dienstleistungen der Stadt Hanau online verfügbar. (re)

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