ANZEIGE

Selbstbestimmung festhalten, Angehörige entlasten

06.03.2026

Was Bestattungsvorsorge regeln kann und warum sie mehr ist als ein Testament

Über das eigene Lebensende nachzudenken, fällt den meisten Menschen schwer. Und doch ist es Ausdruck von Selbstbestimmung und Fürsorge, sich damit auseinanderzusetzen. Eine Bestattungsvorsorge kann persönliche Wünsche verbindlich festhalten – sei es die Art der Zeremonie, bestimmte Musikstücke, religiöse oder weltliche Rituale oder die Gestaltung der Grabstätte. Vor allem aber sorgt die Bestattungsvorsorge dafür, dass die Hinterbliebenen in einer emotional aufwühlenden Phase keine schwierigen Entscheidungen treffen und keine finanziellen Unsicherheiten fürchten müssen. Stattdessen bleibt mehr Zeit für Trauer und Erinnerung. 

Warum ist Bestattungsvorsorge bei individuellen Wünschen besonders wichtig?

Je individueller die Vorstellungen, desto wichtiger ist eine frühzeitige Vorsorge. Das gilt insbesondere für alternative Bestattungsformen, die vom klassischen Erd- oder Urnengrab abweichen. Wer sich etwa für neuere Bestattungsformen wie die Anfertigung eines Erinnerungsdiamanten entscheidet, kann bereits zu Lebzeiten Details wie Größe, Anzahl und Schliff des Steins festlegen. Die Methode, bei der aus Kremationsasche oder Haaren ein Diamant entsteht, wurde vom Schweizer Unternehmen Algordanza entwickelt, mehr Informationen dazu unter: www.algordanza.com. Nach dem Ableben wird der Erinnerungsdiamant beim Bestattungsunternehmen beauftragt und später den Hinterbliebenen übergeben. Anbieter wie Algordanza ermöglichen zudem, die Erinnerungsdiamanten beispielsweise in Schmuckstücke wie Ringe oder Anhänger zu fassen. Über einen Vorsorgevertrag können die konkreten Wünsche verbindlich geregelt werden. 

Wie wird die Vorsorge finanziell abgesichert?

Wer Hinterbliebene finanziell vollständig absichern möchte, kann den gesamten Betrag für die gewünschte Bestattung bereits bei Vertragsabschluss auf ein separat geführtes Treuhandkonto einzahlen. Möglich ist in der Regel aber auch eine Anzahlung von 50 Prozent. Anders als Geld auf einem Sparbuch sind die eingezahlten Mittel zweckgebunden – sie sind ausdrücklich für die Finanzierung der späteren Beisetzung vorgesehen. Zudem zählt die Bestattungsvorsorge in der Regel zum sogenannten Schonvermögen und ist damit vor dem Zugriff Dritter geschützt. 

Wo ist die Willenserklärung am besten aufzubewahren?

Sie sollte gemeinsam mit wichtigen Personenstandsdokumenten – etwa Geburts- und Heiratsurkunde – in einer zentralen Unterlagenmappe abgelegt werden. Auf diese Dokumente greift ein Bestattungsunternehmen im Todesfall in der Regel als Erstes zurück. Eine Festlegung im Testament ist nicht ratsam, da dieses häufig erst einige Wochen nach dem Todesfall oder sogar nach der Beisetzung eröffnet wird. (DJD)

Werbung Impressum Datenschutz