Geldgeschenke: Lohnt ein Sparplan auf dem Gabentisch?
Bargeld oder ein Aktiensparplan als Weihnachtsgeschenk für ein Kind? Warum nicht! Was auf den ersten Blick ein bisschen fantasielos wirken könnte, hat durchaus seine Vorteile. Womöglich hat das Kind sogar einen großen Wunsch. Dann kann Geld als Weihnachtspräsent es möglich machen, dass das Kind seinem Sparziel näher rückt. Ganz wichtig: Wer etwa als Oma, Opa, (Paten-)Tante oder Onkel einem Kind Geld schenken will, sollte dies vorher mit den Eltern absprechen, rät Alexandra Langmeyer vom Deutschen Jugendinstitut in München. Stehen die Eltern dem Geldpräsent kritisch gegenüber, sollte man das akzeptieren. Geben indes Mutter und Vater ihren Segen für ein Bargeld-Geschenk, stellt sich automatisch die Frage, wie viel nun genau angemessen ist. „Pauschale Lösungen gibt es nicht, es kommt darauf an, wie viel man geben kann oder will“, stellt Langmeyer klar.
Sparplan mit kleinem Einsatz möglich
Aber nicht nur Bares bietet sich als Geldpräsent an Weihnachten an. Denkbar ist auch, dem Kind einen Sparplan als Geschenk unter den Baum zu legen. Was dafür spricht: „Selbst mit kleinen monatlichen Beträgen von etwa 25 Euro lässt sich langfristig ein Vermögen aufbauen“, erklärt Dirk Stein vom Bundesverband deutscher Banken. Damit kann dann später zum Beispiel die erste eigene Wohnung finanziert werden.
Als Präsent bieten sich etwa klassische Banksparpläne an. Ihr Nachteil: Sie werfen derzeit kaum Zinsen ab. Daneben gibt es Aktienfonds-Sparpläne. Günstiger sind ETF-Sparpläne. „Bei ETF-Sparplänen fallen deutlich geringere Verwaltungsgebühren als bei Aktienfonds-Sparplänen an“, erklärt Stein.
Was neben dem Vermögensaufbau ebenfalls für einen Sparplan spricht: „Das Kind wird durch das Geschenk an die Finanzwelt herangeführt und lernt den Umgang mit Geld“, betont Stein. Je früher das geschieht, desto besser. Schenkende können sich zum Beispiel bei ihrer Bank beraten lassen, welcher ETF-Sparplan für ein Kind in Frage kommt.
Anlagezeitraum spielt bei Produktwahl eine Rolle
Bei der Entscheidung für ein Produkt spielt aus Sicht der Stiftung Warentest auch der Anlagezeitraum eine Rolle. Wer mehr als zehn Jahre Zeit hat, ist aus Sicht der Experten mit einem ETF-Sparplan gut beraten. Das Angebot an passenden Produkten ist hier groß.
Wer nicht ganz so lange Zeit hat und lieber auf Nummer sicher gehen will, kann auch eine verzinste Festgeldanlage nehmen. Die gibt es schon mit Laufzeiten von zwölf Monaten. Je länger die Laufzeit, desto höher in der Regel auch der Zins.
Depot für Kind eröffnen
Um einen Sparplan auf den Weg zu bringen, muss für das Kind bei dem jeweiligen Geldinstitut ein Depot eröffnet werden. Dafür ist zunächst ein Antrag auszufüllen, in dem Namen, Geburts- sowie Adressdaten des Kindes ebenso einzutragen sind wie die Daten der Eltern. Anschließend wählen Schenkende einen passenden Sparplan aus. Wichtig: Wird auf den Namen des Kindes gespart, gehört das Geld ausschließlich dem Kind. Erwachsene dürfen es nur verwalten. „Auch wenn das Kind minderjährig ist, können Eltern nicht einfach über das Kinderdepot verfügen, als wenn es ihr eigenes wäre“, sagt Stein. Ab dem 18. Geburtstag kann das Kind mit dem Geld machen, was es will.
Kinder haben eigenen Sparerfreibetrag
Läuft das Depot auf den Namen des Kindes, kann es für einen Fondssparplan einen eigenen Sparerfreibetrag nutzen. Er liegt bei 801 Euro pro Jahr. „Eltern müssen diesen Freistellungsauftrag für Kinder bei der Bank in die Wege leiten, da Minderjährige noch nicht voll geschäftsfähig sind“, erklärt Stein. Zudem locken weitere Steuerfreibeträge. So fallen auf Erträge aus dem Kinderdepot keine Steuern an, solange Kinder kein eigenes Einkommen haben.
Ebenfalls steuerfrei sind Erträge, die nicht höher sind als der Grundfreibetrag pro Kind – 2020 liegt er bei 9408 Euro, 2021 bei 9696 Euro – plus den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro.