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Neue Fassaden schützen vor Extremwetter

Neue Fassaden schützen vor Extremwetter

Fassade in München wird mit aufgedrucktem Baumschatten (rechts) vor der Sonne geschützt. Foto: Harf Zimmermann / BHW Bausparkasse

14.03.2026

Moderne Fassaden übernehmen jetzt wichtige Zusatzfunktionen

Die Gestaltung einer Fassade ist nicht nur eine optische Frage. Fassaden bergen ein immenses Potenzial an freier Fläche – Platz, der genutzt werden kann zum Schutz vor Extremwetter, aber auch zum Wassersparen und zur Feinstaubreduzierung. 

Starkregen und Sturm können verheerende Schäden an Häusern anrichten. Forschende der Universität Stuttgart haben deshalb textile Fassadenelemente entwickelt, die die Folgen von Extremwetterlagen abmildern können. 

Regenwasser aufnehmen

Die Elemente von „Hydro-Skin“ bestehen aus mehreren Textillagen und Membranen, die Regenwasser aufnehmen. Tatsächlich ergaben Messungen, dass der Regenwasserabfluss um mehr als 50 Prozent gesenkt werden kann. „Durch Verdunstung des gespeicherten Wassers kühlt sich an heißen Tagen die Hülle des Gebäudes ab, ebenso die Umgebung“, erklärt Thomas Mau von der BHW Bausparkasse. 

Vertikales Grün

Einen ähnlich guten Effekt erzielen Hauseigentümer, die ihre Fassaden bepflanzen. Ein integriertes, von außen nicht sichtbares Bewässerungssystem sammelt dabei Regenwasser, das die Pflanzen an der Hauswand versorgt.

Regenwasser kann sogar als Grauwasser für die Waschmaschine oder Toilettenspülung verwendet werden. Das spart wiederum kostbares Trinkwasser. Begrünte Fassaden produzieren Sauerstoff, filtern Staub, Schadstoffe und Lärm. „Die Bewohner schützen sich so effektiv gegen Hitze und Kälte“, sagt Thomas Mau. Ein aktuelles Pilotprojekt, das diese Effekte belegt, ist der grüne Bunker in Hamburg-St. Pauli. 

Saubere Luft

Auch neuartige Fassaden aus Textil werden erforscht. Das Material filtert Stickoxide aus der Umgebungsluft und wandelt sie in unschädliche Salze um, die bei Regen von der Oberfläche gewaschen werden. Vor Fenstern angebracht, reduziert die textile Fassade die Sonneneinstrahlung und damit den Energieaufwand zur Kühlung der Innenräume. Erste Testreihen dazu laufen bereits in Köln und Hamburg. BHW Mediendienst

Baufinanzierung

Für eine Baufinanzierung verlangen teure Banken mitunter einen vollen Prozentpunkt mehr Zinsen als günstige Mitbewerber. Ein solcher Unterschied kann sich bis zum Ende der Zinsbindung auf viele Tausend Euro summieren, erklärt die Stiftung Warentest. Wer das Geld lieber sparen möchte, tut darum gut daran, vor einem Abschluss möglichst viele Vergleichsangebote einzuholen. 

Käufer und Käuferinnen sollten sich also nicht sofort mit den Konditionen der Hausbank zufriedengeben. Die Stiftung Warentest empfiehlt, mindestens auch einen Kreditvermittler oder eine Bank zu konsultieren, die selbst Kredite vermittelt. Einen ersten Aufschluss darüber, auf welchem Niveau die Bauzinsen aktuell liegen, können außerdem Vergleichsportale im Netz liefern. Allerdings ist das Angebot mit Vorsicht zu genießen Nicht alle Vergleichsportale listen alle Anbieter. Zudem sind weit oben in der Trefferliste stehende Angebote nicht immer besser. Manche Anbieter zahlen dafür, möglichst weit vorn im Ranking aufzutauchen. dpa

Mängel nach Immobilienkauf

Nur selten haftet der Verkäufer

Gebrauchte Häuser können finanziell attraktiv sein und einen gewissen Charme haben – aber eben auch Schönheitsfehler und Mängel. Käuferinnen und Käufer, die das erst nach dem Einzug bemerken, fragen sich dann oft, ob die Mängel nicht noch vom Verkäufer in Ordnung gebracht werden müssen. Oder ob dieser nicht zumindest hätte darauf hinweisen müssen. 

Der Verband Privater Bauherren (VPB) dämpft diese Erwartungen - denn längst nicht alle Mängel müssen vor dem Verkauf benannt werden. Und nicht selten werden Gewährleistungsansprüche beim Verkauf wirksam ausgeschlossen. Formulierungen im Kaufvertrag wie „gekauft wie gesehen“ deuten genau auf diesen Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen hin. 

Was viele zudem nicht wissen: Auf offensichtliche Mängel – wie etwa feuchte Wände – müssen Verkäufer nicht extra hinweisen, weil diese gut zu sehen sind. Fragen Käuferinnen und Käufer allerdings nach, müssen Verkäufer wahrheitsgemäß antworten. Sie sind zudem dazu verpflichtet, ihnen bekannte und erhebliche Mängel offenzulegen – auch, wenn nicht explizit danach gefragt wird. 

Rücktritt vom Kauf in den seltensten Fällen möglich

Als erhebliche Mängel zählen laut VPB all jene Dinge, die Käuferinnen und Käufer vom Kauf abhalten könnten. Darunter fielen etwa Schwammbefall oder Asbest im Haus. 

Doch selbst wenn Verkäufer erhebliche Mängel verschwiegen haben sollten, sei es für Käuferinnen und Käufer am Ende nur selten möglich, den Verkäufer haftbar zu machen oder sogar ganz vom Kauf zurückzutreten, so die Fachleute. Denn oft ist es nicht leicht, ihnen die notwendige arglistige Täuschung nachzuweisen. Das setzt nämlich immer voraus, dass Verkäufer von den Problemen wussten. Wer das Haus aber zum Beispiel selbst nur geerbt hat, weiß unter Umständen nicht, was sich darin für Überraschungen verbergen. 

Bei der Besichtigung kann es sich daher lohnen, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen, der die Schwachstellen einer Immobilie in der Regel besser erkennt als ein Laie. dpa

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