Statement von ZVSHK-Pressesprecher Frank Ebisch

„Bundesministerin Katherina Reiche fordert im ‚Handelsblatt‘ ein Ende des ‚Zwangs zur Wärmepumpe‘. Doch gibt es diesen Zwang überhaupt? Fakt ist: Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen – nachdem Kommunen ihre Wärmeplanung vorgelegt haben. Dabei sind neben der Wärmepumpe explizit auch Hybridheizungen, Solarthermie, Biomasse- und Pelletheizungen sowie der Anschluss an Fernwärmenetze erlaubt. Die verbreitete Wahrnehmung eines ‚Wärmepumpen-Zwangs‘ ist vor allem auf die starke politische Kommunikation und das Ziel von jährlich 500.000 Wärmepumpen zurückzuführen – nicht aber auf gesetzliche Vorgaben. Marktanalysen zeigen, dass Hybrid- und Pelletheizungen neben der Wärmepumpe weiterhin relevante Alternativen bleiben.
Unser Fazit: Klimaneutralität braucht klare Ziele, aber auch Technologieoffenheit und Wahlfreiheit für Verbraucher!“
Über 750.000 abgasrelevante Mängel an Kfz festgestellt
Im letzten Jahr wurden bei der Abgasuntersuchung (AU) an AU-pflichtigen Kraftfahrzeugen (Pkw, Nutzfahrzeugen und Krafträder) über 750.000 abgasrelevante Mängel festgestellt. Je nach Fahrzeugkategorie lagen die Mängelquoten zwischen 1,8% und 9,3 %. Das geht aus dem aktuellen Abschlussbericht zur AU-Mängelstatistik des Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) hervor. Erfasst wurden die Abgasuntersuchungen von 10,8 Millionen AU-pflichtigen Kfz aus den anerkannten AU-Werkstätten im Kfz-Gewerbe.
Detlef Peter Grün, Bundesinnungsmeister und Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) betont: „Die aktuellen Zahlen unterstreichen erneut die hohe Relevanz der Abgasuntersuchung für den Umweltschutz. Nur durch eine Endrohrmessung kann sichergestellt werden, dass ein Kraftfahrzeug über seine gesamte Lebensdauer hinweg die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte einhält.


Unsere AU-Werkstätten leisten mit ihrer nach ISO 17020 akkreditierten Prüfpraxis einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität.“
Auch bei der neuen Partikelanzahlmessung (PN-Messung) an Diesel-Pkw und Nutzfahrzeugen mit Euro 6/VI-Norm zeigen sich deutliche Befunde: „Eine Mängelquote von 4,0 % bei der PN-Messung an Pkw zeigt klar, dass allein die OBD-Prüfung (On-Board-Diagnose) bei Weitem nicht ausreicht, um schadhafte Dieselfahrzeuge zu erkennen. Für diese neue eingeführte Messung der Partikelanzahlkonzentration (PN-Messung) haben die AU-Betriebe bereits über 125 Millionen Euro in moderne Messtechnik investiert“, so Grün weiter.
Rund 27.400 anerkannte AU-Betriebe, die der Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks (AÜK) angeschlossen sind, lieferten über die Branchensoftware „AÜK Plus“ die entsprechenden betrieblichen – vollständig anonymen – Statistikdaten für den Abschlussbericht.
Bei über 400.000 Kraftfahrzeugen wurden Mängel im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU/AUK) festgestellt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Mängelquote von 3,8 % (Vorjahr: 4,1 %). Die Mängelverteilung über verschiedenen die zeugkategorien Fahrblieb im Vergleich zu 2023 weitgehend konstant.
Positiv zu bewerten ist zudem, dass bei fast 185.000 Fahrzeugen im Rahmen der AU-Vorbereitung abgasrelevante Mängel rechtzeitig erkannt und noch vor der AU fachgerecht behoben werden konnten - mit dem Ergebnis: eine bestandene AU mit zulässigen Emissions- und OBD-Werten.
Insgesamt werden in Deutschland jährlich rund 25,5 Millionen Abgasuntersuchungen bei allen berechtigten Untersuchungsstellen durchgeführt.