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Homeoffice in Lockdown-Zeiten

30.01.2021

Was mobile Arbeit und Telearbeit unterscheidet

Wenn es um die Rechte und Pflichten bei der Arbeit im Homeoffice geht, ist für Beschäftigte die Unterscheidung zwischen mobiler Arbeit und der sogenannten Telearbeit wichtig.Der Begriff Telearbeit bezeichnet die Arbeit an einem fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im häuslichen Umfeld. Für die Einrichtung, zum Beispiel das Mobiliar und die Technik, ist hier der Arbeitgeber verantwortlich, erläutert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in einer Publikation. Grundlage sind die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung. Wichtig ist, dass Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit im Arbeitsvertrag oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben. 

Diese Arbeitsform meint, dass Beschäftigte ihre Arbeit zeitweise an beliebigen Orten erledigen können. Die Arbeit im Homeoffice ist laut DGUV eine „besondere Form des mobilen Arbeitens, die es Beschäftigten ermöglicht, nach vorheriger Abstimmung mit dem Arbeitgeber zeitweilig im Privatbereich tätig zu sein“. Im Gegensatz zu Telearbeit ist mobiles Arbeiten aber nicht weiter gesetzlich definiert. Für mobiles Arbeiten gilt auch die Arbeitsstättenverordnung nicht. Dennoch sind hier die Vorgaben für Bildschirmarbeitsplätze zu beachten.

Für beide Arbeitsformen regelt das Arbeitsschutzgesetz, dass der Arbeitgeber gegenüber Beschäftigten im Homeoffice verpflichtet ist, alle notwendigen Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu ergreifen. Auch die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes müssen eingehalten werden, zum Beispiel die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden.
 

Quelle: AdobeStock_333213427<br/>
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