Bodengutachten sollte Teil des Bauvertrages sein
Bauherren sollten solide planen, damit sie keine teuren Überraschungen erleben. Um zu wissen, welche Kosten und Herausforderungen beim Hausbau auf sie zukommen, sollten Bauherren vor dem ersten Spatenstich mit dem zukünftigen Bauunternehmen gemeinsam das Grundstück besichtigen. Dabei sollten sie festlegen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Bauarbeiten beginnen können, raten die Experten des Bauherren-Schutzbundes (BSB). Vertraglich sind diese Bedingungen in der Bau- und Leistungsbeschreibung unter der Überschrift „Bauherrenleistungen“ durch die Formulierung „bauseits" aufgeführt. Alles, was dort steht, muss oder der Bauherr erfüllen - dazu kann auch gehören, dass er etwa Material beschaffen muss.
Als gute Grundlage für die Planung dient zudem ein Bodengutachten. Es sollte laut BSB genauso wie das Baustellenprotokoll - Teil des Bauvertrages werden. Denn nur so kann man die Baugrundverhältnisse wirklich bewerten.