Friseur
Auch nach den Beratungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zum „Corona-Winterfahrplan“ in Deutschland bleiben die Friseursalons weiter geöffnet. Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen wird der seit November geltende Teil-Lockdown zunächst jedoch bundesweit bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Gemeinsames Ziel ist, die Infektionszahlen deutlich zu reduzieren und damit eine Überlastung des Gesundheitssystems abzuwenden.
„Dass die Salons auch im Dezember weiter geöffnet bleiben dürfen, ist, trotz aller Herausforderungen für die Betriebe, ein positives Signal für das deutsche Friseurhandwerk. Die Fortsetzung unserer Kampagne #friseuregegencorona und die konsequente Einhaltung der Arbeits- und Hygienevorschriften in den Salons auch im Weihnachtsgeschäft ist jetzt elementar“, so Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV). Gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt der ZV die angekündigte „Dezemberhilfe“ für Betriebe. Sie müsse nur auch dort besser ankommen. Als Folge des verlängerten Teil-Lockdowns wird sich die Liquiditätssituation in vielen Betrieben zuspitzen. Es braucht daher zwingend weiter Liquiditätshilfen. Steuerrechtliche Corona-Erleichterungen wie vereinfachte, zinslose Stundungen, der Verzicht auf Säumniszuschläge sowie das Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen sollten daher auch im kommenden Jahr weiter gelten. Zudem sollten für Handwerksbetriebe die Möglichkeiten zum Verlustrücktrag substanziell ausgeweitet werden, so die Vorschläge des Handwerks.