Friseur
In der letzten Konferenz der 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin und dem Bundeskabinett wurde eine Wiedereröffnung der Friseursalons zum 1. März 2021 entschieden. Nach elf Wochen der Schließung dürfen Friseure damit, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb Anfang März wieder aufnehmen.
„Eine ganze Branche atmet auf, endlich haben wir eine Perspektive und Planungssicherheit. Für viele Inhaber der 80.000 Salons in Deutschland sind die Wochen der Schließung existenzbedrohend. Dass wir jetzt bei einer Öffnungsstrategie ab dem 01. März dabei sind, ist das richtige Signal. Trotzdem muss die Überbrückungshilfe III so schnell wie möglich ausgezahlt werden und bei den Betrieben ankommen“, fordert Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV). Das Friseurhandwerk wartet noch immer auf die angekündigten Abschlagszahlungen beim Überbrückungsgeld III durch das Bundeswirtschaftsministerium.
„Wir freuen uns auf unsere Kunden und darauf, ab März wieder arbeiten zu dürfen. Natürlich ist es jetzt aber angesichts des Infektionsgeschehens elementar, die Arbeitsschutzstandards und Hygieneregeln in den Salons einzuhalten“, so Esser weiter. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales den Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk zu Beginn dieser Woche erneut überarbeitet und an die aktuelle Situation angepasst. Ziel ist es, Kunden, Mitarbeiter und Inhaber zu schützen und zugleich sichere Friseurdienstleistungen in professionellen Salons ab dem 1. März zu gewährleisten.