ANZEIGE

Dämmung, Hecken, Zäune

Dämmung, Hecken, Zäune

Foto: Christin Klose/dpa-mag

20.05.2023

Drei Tabus an der Grundstücksgrenze

Unter Nachbarn gibt es immer mal wieder Ärger an der Grundstücksgrenze. Mal lösen Zäune, Hecken und Mauern Streit aus, mal Bäume und Sträucher. Neuerdings gibt es auch Streit um das nachträgliche Dämmen von Häusern. Eigentümer können Problemen vorbeugen.

Die Grundregel leitet sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab. Sie besagt, es darf nichts getan werden, was das Eigentumsrecht des anderen beeinträchtigt. Darüber hinaus setzen die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer, kommunale Vorgaben und Gerichtsurteile Leitplanken. Eine Übersicht zu Dingen, die Grundstücksbesitzer um des Friedens willen an und auf der Grenze ihres Geländes vermeiden sollten.

Gerüche, Lärm und Grillvergnügen

Grillen gehört zu den typischen Auslösern von Nachbarschaftskonflikten. Das muss nicht sein, wenn Hausbesitzer schon bei der Planung den passenden Standort für ihre Grillecke wählen. Emissionen sowie den Duft des Grillguts kann der Nachbar als ebenso störend wie unzumutbar empfinden. Das wiederum würde einen Eingriff in dessen Eigentumsrecht bedeuten, wie der Landesvorsitzende der hessischen Schiedsleute, Bodo Winter aus Büdingen, erläutert. Er und seine Kollegen kümmern sich um die gütliche Beilegung von Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Auf der Liste der Belästigungen, die es zu vermeiden gilt, stehen Winter zufolge auch Komposthaufen, wenn diese Gerüche verströmen, die nicht jeder als angenehm wahrnimmt. Der Schiedsmann rät, vorab mit den von Grundstückseigentümern nebenan zu besprechen, wo ein geeigneter Platz für Grill und Kompost ist.

Grenzverletzungen

Hier ein Schuppen, da ein schmuckes Gartenhäuschen: Im Laufe der Zeit stellen einige Hausbesitzer einiges mehr auf ihr Gelände als nur das Eigenheim. Ragen unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtete Überbauten zum Nachbarn hinein, sind sie in der Regel unzulässig. 

Zäune und Hecken dürfen prinzipiell an der Grenze stehen, aber nicht in Nachbars Garten oder genau auf der Grenze. Eine Ausnahme bilden Einfriedungen, die Nachbarn zusammen auf die gemeinsame Grenze setzen. Wer sich über überhängende Äste ärgert, sollte nicht eigenmächtig zur Säge greifen. Sollte der Baum von einer Baumschutzverordnung geschützt sein, wäre das Sägen eine Ordnungswidrigkeit.

Betreten verboten

Grundsätzlich haben Grundstückseigentümer nichts auf dem Grund und Boden nebenan verloren. Manchmal muss man aber doch rüber. Für den Heckenschnitt oder Fassadenarbeiten zum Beispiel. Aber: „Nicht ohne Ankündigung", mahnt Bodo Winter. Nach dem Hammerschlag- und Leiterrecht muss der Nachbar dem Ansinnen zustimmen, eine Ablehnung aus wichtigem Grund ist aber möglich.

Wer sich zu den nachbarrechtlichen Regeln informieren will, sollte zuallererst bei der Kommune seines Wohnorts nachfragen. Die Ämter kennen üblicherweise sowohl die Ländervorgaben als auch die der Gemeinde, etwa zur Ortsüblichkeit.

Werbung Impressum Datenschutz