So lässt sich finanziell vorsorgen
Gut 6.000 bis 7.000 Euro - so viel kann eine Bestattung in Deutschland laut Aeternitas, einer Verbraucherinitiative für Bestattungskultur, kosten. Nicht gerade ein Pappenstiel. Doch viele Menschen unterschätzen die Kosten, stellt Klaus Morgenstern vom Deutschen Institut für Altersvorsorge fest.
Umso sinnvoller kann es sein, sich frühzeitig mit Angehörigen zum Thema auszutauschen. So ist zum einen klar, wie die Wünsche und Vorstellungen eines Menschen aussehen. Zum anderen, woher das Geld für Beisetzung, Grabmal, Friedhofsgebühren und Co. kommt. Die Erstellung eines Testaments kann ein guter Anlass sein, um mit den Angehörigen ins Gespräch zu kommen. Es einfach nur dort niederzuschreiben, ist hingegen keine gute Idee. Denn Aeternitas weist darauf hin, dass eine Testamentseröffnung in der Regel erst deutlich nach der Bestattung erfolgt.
Was aber sind nun die Möglichkeiten, um die Beisetzung zu finanzieren? Wir zeigen es Ihnen:
1. Genügend Nachlass vermachen
Wer im Alter genügend Geld auf der hohen Kante hat, kann darauf vertrauen, dass es den Hinterbliebenen nicht daran mangelt, die Beerdigung zu finanzieren. Immerhin fällt der Nachlass in aller Regel an die Menschen, die für Organisation und Kosten aufkommen.
Morgenstern rät aber dazu, im Testament eine entsprechende Regelung für die Finanzierung der Bestattung zu treffen. So kann bei einer Erbengemeinschaft möglicher Streit verhindert werden.
Ein großer Nachteil an dieser Variante laut Aeternitas: Selbst der Erbteil, der für die Bestattung vorgesehen ist, wird frühestens einige Wochen nach der Beisetzung und der Testamentseröffnung an die Erben ausgezahlt. Die Kosten fallen aber deutlich früher an und müssen daher vorgestreckt werden.
2. Treuhandkonto anlegen
Wer verhindern will, dass die Erben in Vorleistung gehen müssen, kann auch mit einem Treuhandkonto sogenannten vorsorgen. Dazu vertrauen Menschen Dritten schon zu Lebzeiten einen gewissen Geldbetrag an, der zweckgebunden ist und daher einzig und alleine für die Bestattungskosten verwendet werden kann. Der Bestattungsvorsorgevertrag wird mit einem Bestattungshaus geschlossen. Das Treuhandkonto mit der notwendigen Gesamtsumme sollte laut Aeternitas aber unbedingt von einer Treuhandstelle verwaltet werden. Das sind Morgenstern zufolge etwa Anwälte oder Steuerberater. So wird das Risiko ausgeschlossen, dass das Geld bei Geschäftsaufgabe oder Insolvenz eines Bestattungsunternehmens weg ist. Der Vorteil dieser Variante: Sie ist sicher, die Hinterbliebenen müssen nicht in Vorleistung gehen und können die Wünsche des Verstorbenen nicht verfehlen. Der Nachteil: Die Dienstleistung des Treuhandverwalters muss vergütet werden.
3. Abschluss einer Sterbegeldversicherung
Wer nur wenig Geld zur Verfügung hat, kann auch über den Abschluss einer Sterbegeldversicherung nachdenken. Eine solche Police, die zu relativ geringen Beiträgen zu haben ist, zahlt im Sterbefall einen festgelegten Betrag an die im Versicherungsvertrag benannte Person aus. Das ist im Regelfall diejenige, die auch die Bestattung organisieren und bezahlen soll. Dabei gilt: Je später die Versicherung abgeschlossen wird, desto teurer wird der Beitrag.
Der Nachteil: Der volle Versicherungsschutz besteht laut Aeternitas oft erst ein oder zwei Jahre nach Abschluss der Police. Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist außerdem darauf hin, dass es deutlich größere Risiken mit sehr viel höherem Schadenspotenzial gibt.
4. Abschluss einer Risikolebensversicherung
Statt der Sterbegeldversicherung könne man sich auch überlegen, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, sagt Verbraucherschützer Grieble. Eine solche Police sichert Hinterbliebene für den eigenen Todesfall finanziell ab. Tritt der Versicherungsfall mit dem Tod ein, erhalten Hinterbliebene den vereinbarten Betrag. Nachteil: Ein Abschluss ist oft nur bis zum Alter von 65 Jahren möglich. Außerdem hat diese Versicherung laut Grieble meist eine zeitliche Begrenzung. Mit beispielsweise 70, 80 oder 85 Jahren verliert man dann den Schutz, das eingezahlte Geld ist ebenfalls weg - aufgebraucht für den bis dahin erhaltenen Versicherungsschutz.