Das Klimaanpassungsgesetz ist seit Juli 2024 in Kraft: Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, fordert eine stärkere Einbindung der regionalen Bauwirtschaft.
Das Klimaanpassungsgesetz ist seit Juli 2024 in Kraft. Es verpflichtet die Länder, angesichts der Klimakrise mehr Vorsorge zu betreiben und Anpassungsstrategien zu entwickeln. Anlässlich der kürzlich stattgefundenen Klimaanpassungs-Woche fordert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, die Strategien mit klaren Budgets zu unterlegen und die regionale Bauwirtschaft bei der Erstellung der Pläne stärker einzubeziehen:
„Die Klimaanpassung darf nicht als reine Verwaltungsaufgabe verstanden werden. Wir müssen sicherstellen, dass praxisnahe Lösungen entwickelt werden, die vor Ort umsetzbar sind. Ob Starkregenschutz, Versickerungsmulden oder Dachbegrünungen – das Baugewerbe kennt die lokalen Gegebenheiten und ist unverzichtbar, um diese Maßnahmen effektiv zu gestalten und umzusetzen. Leider sehen wir in der Praxis immer wieder, dass vielen Kommunen Ressourcen fehlen. Laut einer aktuellen Studie des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes fehlen 80 Prozent der Kommunen personelle und 73 Prozent finanzielle Ressourcen, um Klimaanpassungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen. Nur 12 Prozent der Kommunen haben einen Klimaanpassungsmanager.
Photovoltaik und Speichertechnik so günstig wie noch nie
Käufer sollten auf Komponentenauswahl, fachliche Eignung und vor allem auf Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften achten
Seit Mitte 2024 sind die Preise für Solarmodule im Sinkflug und auf einem Allzeittief angekommen. Mit ebenfalls gesunkenen Preisen für Wechselrichter und Stromspeicher können Endverbraucher ihre eigene Energiewende zu Hause starten.
Dabei rechnen sich PV-Anlagen und Stromspeicher auch ohne Förderung hervorragend, erklärt Mike Lorenz, Obermeister der Elektro-Innung Main-Kinzig. Wichtig ist, dass die Leistung der Solarmodule und die Kapazität des Stromspeichers genau auf den Nutzer angepasst werden. Ist dies der Fall, entsteht ein Eigenverbrauch des Solarstroms von 50–80%. Innerhalb von 12–15 Jahren hat sich die Anlage für das EFH amortisiert. Für den Überschuss, der ins Stromnetz eingespeist wird, bekommt man immer noch 7,96 Cent, 20 Jahre lang. Außerdem sind PV-Anlagen bis 30 kWp von der Mehrwertsteuer und auch von der Einkommensteuer befreit. Die Anlagen sind innerhalb von 2–4 Tagen montiert. Stromlieferant ist dann das eigene Dach. Zusätzlich entsteht eine Unabhängigkeit von kommenden Energiepreisexplosionen wie in der Vergangenheit. Aber nicht nur im Wohnhaus, vor allen Dingen im Gewerbebetrieb mit hohem Stromverbrauch, hat sich eine PV-Anlage mit Speichertechnik schon nach 7–12 Jahren schnell bezahlt gemacht, auch ohne Förderung.
Zur qualifizierten und fachgerechten Umsetzung stehen die Innungsfachbetriebe des Main-Kinzig-Kreises als Ansprechpartner Nr. 1 gerne zur Verfügung. Gerade die Montage des Elektroanschlusses, der Wechselrichter und Stromspeicher sowie der Stromtankstelle müssen nach den aktuell gültigen VDE- und DIN-Normen sowie nach Vorgaben der örtlichen Energieversorger ausgeführt werden. Dies kann und darf ausschließlich durch die geschulte Elektrofachkraft erfolgen. Alle Komponenten müssen über Netzwerk miteinander verknüpft und programmiert werden, damit über das Energiemanagement höchstmöglicher Eigenverbrauch, höchstmögliche Unabhängigkeit und damit eine hohe Wirtschaftlichkeit der Anlage gegeben ist. Zusätzlich kann über eine intelligente Stromtankstelle modulierend Überschuss an Solarstrom in das E-Auto „getankt“ werden, oder man betreibt mit dem Solarstrom die Wärmepumpe.
Gerade bei dieser doch sehr hochwertigen Anlagentechnik ist es wichtig, einen Ansprechpartner vor Ort zu haben, so Mike Lorenz, Obermeister der Elektro-Innung. Täglich locken über das Internet, oder auch über die Post, Firmen mit Angeboten, die mit verschiedensten Kauf- oder Mietmodellen wie Heuschrecken durch ganz Deutschland ziehen und vollkommen überteuerte Angebote oder Kaufkonzepte anbieten.
Unzureichende oder komplett fehlende Arbeitssicherheit, mangelhafte Montage ohne Berücksichtigung eines baulichen Brandschutzes und ein schlechter oder falscher Elektroanschluss sowie unzureichende Programmierung und Einrichtung bringen dann sehr viel Ärger, der oft nur durch einen Sachverständigen oder Anwalt zu regeln ist. Wer hier sicher gehen will, fragt seinen regionalen Fachbetrieb, der Ihnen im Fehlerfall oder evtl. auch nur bei einfachen Softwareupdates hilfreich zur Seite steht.